Schonzeiten und Mindestmaße
Aal | keine Schonzeit | 50cm |
Karpfen | keine Schonzeit | 35cm, ab 65cm zurückzusetzen |
Schleie | 01.05. bis 30.06 | 30cm |
Regenbogenforelle | 15.12. bis 15.03 | 26cm |
Zander | 15.02. bis 30.04 | 55cm |
Hecht | 15.02. bis 30.04 | 55cm |
Stör | ganzjährig geschützt | |
Karausche | ganzjährig geschützt |
Für die Fischarten, die nicht in dieser Tabelle genannt sind, gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Vom 15.02. bis 30.04. sind alle Raubfische gesperrt!
Fangbeschränkungen:
Es dürfen täglich 3 Fische entnommen werden1 Hecht oder 1 Zander,
zusätzlich z.B. 2 Forellen, oder 2 Karpfen, oder 2 Schleien.
Nach der Entnahme dieser Fische ist das Angeln einzustellen
Das fischen auf Raubfische, ist nur mit einer Handangel erlaubt und totem Köder!
Nach dem Fang von 1 Hecht, oder 1 Zander ist das Fischen mit Totem- oder Kunstköder,
sowie das Blinkern verboten!